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23.12.2021
Wichtig!!! Neue Corona Schutzverordnung ab dem 28.12.2021
Liebe Vereinsmitglieder,
das Land NRW hat eine neue Corona Schutzverordnung erlassen die ab dem 18.12 gilt. Hier der entsprechende Auszug der für uns wichtig ist:
"Bei der Sportausübung in Innenräumen, in Schwimmbädern und bei Wellnessangeboten können keine Masken getragen werden – hier müssen immunisierte Personen daher zukünftig zusätzlich einen aktuellen, negativen Schnelltestnachweis, der nicht älter als 24 Stunden ist, mit sich führen."
Das bedeutet für uns dass eine Teilnahme am Trainingsbetrieb oder auch an Meisterschaftsspielen nur noch dann zulässig ist wenn neben der 2G Regel ein aktueller negativer Test vorgezeigt werden kann.
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